Übernahme von Aufsichtsratmandaten durch Mag. Angelika Neugebauer
Aufsichtsratmandate im Private und Public Sector für aufsichtsratpflichtige Unternehmen und Einrichtungen.
Mag. Angelika Neugebauer übernimmt als Certified Supervisory Expert (CSE) Aufsichtsratmandate in folgenden Bereichen:
Private Sector
- Börsennotierte Aktiengesellschaften
- Nicht börsennotierte Aktiengesellschaften
- GmbHs
Public Sector
- Öffentliche Einrichtungen und Unternehmen

Aufsichtsratpflichtige Unternehmen und Einrichtungen
Was Sie über das Aufsichtsratmandat wissen sollten
Aufgaben:
Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand / die Geschäftsführung eines Unternehmens und soll so verhindern, dass dieser misswirtschaftet und eigennützig handelt. In diesem Zusammenhang prüft der Aufsichtsrat die Finanzen des Unternehmens bzw. erstattet den Gesellschaften einen Vorschlag für die Wahl des Abschlussprüfers. Zu den weiteren Befugnissen des Aufsichtsrates als Vertreter der Gesellschaft gehört die Ernennung und Abberufung des Vorstandes. Neben einer kontrollierenden haben die Aufsichtsratmitglieder auch eine beratende Funktion.
Wahl:
Die Notwendigkeit eines Aufsichtsrates kann gesetzlich, vertraglich oder durch die Satzung vorgeschrieben sein. Gewählt werden die Aufsichtsratmitglieder von der Hauptversammlung. Bei der Wahl müssen die vorgeschlagenen Personen ihre fachliche Qualifikation und Objektivität unter Beweis stellen. In sehr großen Unternehmen ist ein Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat einzurichten, dem verpflichtend ein Finanzexperte angehören muss.
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