Unterstützung bei der Einrichtung eines Finanz- und Beteiligungscontrollsystems gemäß Verordnung des BMF
Für alle Beteiligungsunternehmen des Bundes sowie mit der Aufsicht des Bundes betraute Rechtsträger gilt die Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen als standardisiertes Berichtswesen. Zum Beteiligungscontrolling gehört auch das Riskiocontrolling.
Durch das Beteiligungscontrolling soll die Ein- bzw. Durchführung einer Controlling-Berichterstattung seitens der Beteiligungsunternehmen sichergestellt werden. Die aktuelle wirtschaftliche Situation des Unternehmens wird mit den Planungszielen verglichen und es werden Prognosen für die künftige Entwicklung des Unternehmens dargestellt.
