Prüfung der Kosten- und Leistungsrechnung
Jede österreichische Universität ist dazu verpflichtet, ein Rechnungswesen und ein Berichtswesen einzurichten. Die Verordnung über die einheitlichen Standards für die Kosten- und Leistungsrechnung an den Universitäten aus dem Jahr 2017 dient dem Kostenvergleich der Universitäten und stellt eine Grundlage zum Nachweis der Erfüllung der Vorschriften des europäischen Beihilferechts dar. Die Kosten- und Leistungsrechnungsverordnung (KLR-VO) fordert eine Vollkostenrechnung inklusive Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung bzw. Leistungsrechnung.
Zudem ist die Prüfung der Kosten- Leistungsrechnung durch einen / n unabhängige / n Wirtschaftsprüfer / in vorgeschrieben.
